Gebrueder Mayer GmbH
seit 1958

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt worden ist. Die Annahme erfolgt jedoch freibleibend
hinsichtlich Preis und Lieferzeit. Änderungen der in unseren Verkaufsunterlagen genannten Ware bleiben im Sinne des
technischen Fortschritts vorbehalten und berechtigen nicht dazu, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Preise
Es gelten die Bedingungen der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung. Warenwert
unter € 250,00 wird Porto und Verpackung berechnet. Ab € 250,00 erfolgt die Lieferung frei Bestimmungsort. Verpackung wird
zum Selbstkostenpreis berechnet.

3. Versand und Gefahrenübergang
Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit dem Verlassen unseres Werks oder bei Streckengeschäften
der Werke unserer Vorlieferanten geht die Gefahr - auch bei Franko-, Fob oder Cif-Geschäften auf den Besteller über.

4. Verpackung
Verpackungsmaterial kann nicht zurückgenommen werden.

5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage netto zu bezahlen. Bei
verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen mit 7,5% ab 31. Tag nach Rechnungsdatum berechnet. Verschlechterung der
Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigt uns, Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins zu fordern und/oder noch
ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder aber vom Vertrage zurückzutreten. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist
unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch unbeglichen sind.

6. Lieferung
Für rechtzeitige Lieferung werden wir Sorge tragen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung . Sie ist nur
dann verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Störungen in der
Rohstoffzufuhr, Störungen durch Streik und Aussperrung, Behinderung der Transportwege entbindet uns - auch wenn sie bei
unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten - von der Lieferverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen nicht
rechtzeitiger Lieferung können nur berücksichtigt werden, wenn sie auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung
beruhen. Gegebene Muster gelten als Durchschnittsmuster. Evtl. geleistete Beiträge zu Originalen, Vorlagen oder
Einrichtungskosten heben unser ausschließliches Eigentumsrecht daran nicht auf. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10%
behalten wir uns vor.

7. Haftung
Haftung für die Anwendung oder die Art der Verwendung eines unserer Produkte wird von uns in keinem Fall übernommen. Eine
solche Haftung kann aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift oder Gebrauchsanweisung, noch aus einer von uns
gewährten Kundendienstberatung hergeleitet werden, es sei denn, sie beruht auf einem Anspruch wegen vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Vertragsverletzung.

8. Beanstandung
Müssen vor Verwendung innerhalb 7 Tagen nach Ankunft der Ware mit genauer Angabe des Mangels gemeldet werden,
andernfalls gilt die Ware als anstandslos angenommen. Bei berechtigter Mängelrüge behalten wir uns die Entscheidung darüber
vor, ob Preisminderung oder unter Rücknahme der Ware Gutschrift zu erfolgen hat. Über den Rechnungsbetrag hinausgehende
Schadensansprüche aus einer Schlecht- oder Falschlieferung aus positiver Vertragsverletzung und/oder bei Unfall oder
Beschädigung von Sachen, sind ausdrücklich ausgenommen, gleichgültig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden
können.

9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dem jeweiligen Kaufvertrag
und sämtlicher sonstiger aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer entstandenen Forderungen vor. Die Verarbeitung oder
Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgt für uns im Sinne des § 950 BGB, ohne dass wir aus dieser
Vereinbarung verpflichtet werden. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
Waren durch Verarbeitung oder Umbildung zu einer neuen, einheitlichen Sache verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum
an der Vorbehaltsware (§947 BGB), steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer
verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung der neuen Sache
verwendeten Waren zu. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer mit
sämtlichen Nebenrechten in voller Höhe an uns ab. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers, Sicherheiten, die er uns
nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, freizugeben, soweit sie zur Sicherung unserer Forderung nicht nur
vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert unserer zu sichernden und noch nicht getilgten
Forderung um mehr als 20% übersteigen.

10. Erfüllungsort
Für die Lieferung ist der Versandort und die Zahlung Konstanz.

11. Gerichtsstand
Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen stets für beide Teile Konstanz.

12. Verbindlichkeit
Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich zu obigen Bedingungen. Evtl. anderslautende Vereinbarungen bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen eines Bestellers, die mit unseren Bedingungen im Wiederspruch stehen, sind für
uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen
haben. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtlich unwirksam sein, so gelten die übrigen weiter.


Gebrueder Mayer GmbH
Wollmatingerstr. 70
78467 Konstanz

Amtsgericht Konstanz HRB 508

Tel. 07531/5812-0 

Fax 07531/5812-12

USt-id-Nr. DE 142312260